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Stornobedingungen und Hotelvertragsbedingungen

Fischerwirt am Achensee

Folgend finden Sie unsere speziellen Bedingungen - alles andere ist in den Hotelvertragsbedingungen geregelt.

  • keyboard_arrow_rightStornierungen

    Bei Stornierungen seitens des Gastes im Zeitraum zwischen der Buchung und  dem 30. Tag vor dem vereinbarten Ankunftstag  selbst, ist dieser zur Bezahlung von 20% des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet.

    Stornierungen bis spätestens 21 Tage vor dem Ankunftstag: 40% des vereinbarten Gesamtpreises;
    Stornierungen bis spätestens 15 Tage vor dem Ankunftstag: 60% des vereinbarten Gesamtpreises;
    Stornierungen bis spätestens 8 Tage vor dem Ankunftstag: 80% des vereinbarten Gesamtpreises;
    Stornierungen weniger als 7 Tage vor dem Ankunftstag: 90% des vereinbarten Gesamtpreises;
    Stornierungen einen Tag vor Anreise oder am Anreisetag (oder bei no Show): 100% des vereinbarten Gesamtpreises;

    • Die Stornierung muss durch einseitige schriftliche Erklärung erfolgen und spätestens innerhalb der oben genannten Zeiträume vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes/der Gäste in den Händen des Beherbergers sein.
    • Bei Nichtübernahme der gebuchten Zimmer für den vereinbarten Zeitraum ohne erfolgte Stornierung ist der Gast  zur Entrichtung von 100% des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet.
    • Als vereinbarter Preis gilt jener für Unterkunft, Verpflegung und andere gebuchte Dienstleistungen.
    • Werden nicht alle gebuchten Betten belegt bzw. storniert, bezieht sich der Prozentsatz nur auf den vereinbarten Preis für die nicht belegten bzw. stornierten Betten.
  • keyboard_arrow_rightVorzeitigen Abreise

    Regelung im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes:
    Im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes/der Gäste ist dieser/sind diese bzw. der Besteller zur Bezahlung des Preises für die genossenen Tage und der Bezahlung von 100% des vereinbarten Preises für die vereinbarten restlichen, aber nicht in Anspruch genommenen, Dienstleistungen verpflichtet.

  • keyboard_arrow_rightGruppenreisen
    • Als Gruppenreisende werden gemeinsam reisende Personen betrachtet, die vom Besteller und vom Beherbergter als eine Einheit angesehen werden.
    • Als Gruppe gilt eine Reisegemeinschaft mit einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen.
    • Bis spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag der Gäste muss der Besteller dem Beherberger die Anzahl der Gäste durch eine schriftliche Mitteilung (Zimmerliste) bekannt geben.
    • Wenn Reservierungen einzelner Mitglieder einer Reisegruppe oder die gesamte Reisegruppe storniert werden, finden die oben angeführten Stornobedingungen für Individualreisende Anwendung, außer es wurde vertraglich anders vereinbart.